Unsere Kapazitäten
Barrierefreiheit im Web stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, das Internet nutzen können. Wir erklären die wichtigsten Grundlagen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten.
01 Gesetzliche Vorgaben
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote zugänglich zu machen.
02 Vorteile
Barrierefreie Websites bieten eine bessere Nutzererfahrung und erreichen eine größere Zielgruppe.
03 WCAG 2.1 Standards
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren die technischen Anforderungen für barrierefreie Websites.
04 Screenreader
Texte, Bilder und Navigationselemente sollten von Screenreadern interpretiert werden können.
05 Kontrast & Farben
Ein hoher Farbkontrast und klare Schriftarten verbessern die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
06 Tastatur-Navigation
Alle Inhalte und Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein, insbesondere für motorisch eingeschränkte Nutzer.
07 Barrierefreiheits-Tests
Mit kostenlosen Tools lassen sich Barrieren identifizieren und gezielt beheben.
08 Förderung
Gemeinnützige Organisationen können finanzielle Unterstützung für barrierefreie digitale Projekte erhalten.
Entdecken Sie unsere Referenzen
Barrierefreiheit im Internet
ist wichtig
Das Internet ist ein zentraler Bestandteil unseres Alltags. Doch für viele Menschen mit Behinderungen sind Websites oft schwer oder gar nicht zugänglich. Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Nutzer gleichermaßen erreichbar und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Besonders für gemeinnützige Organisationen, die sich für soziale Teilhabe einsetzen, ist eine barrierefreie Website essenziell. Als Berliner Agentur unterstützen wir Sie dabei, Ihre Website nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu optimieren.
Das Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Unternehmen und Organisationen dazu, digitale Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wichtige Fakten
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- Das Gesetz betrifft Onlineshops, Apps, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen und viele weitere digitale Angebote.
- Öffentliche Stellen sind bereits seit 2019 zur Barrierefreiheit verpflichtet.
- Es gelten die Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
- Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, drohen Sanktionen.
Kostenlose Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
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Wir stellen hier einige kostenlose Tools vor, die wir selbst nutzen, um Websites auf Barrierefreiheit zu überprüfen.
WAVE für Chrome
Überprüft Websites direkt im Browser auf Barrierefreiheitsprobleme. Hebt Fehler visuell hervor und zeigt Optimierungspotenziale an.
Kontrast-Checker
Prüft, ob Texte und Hintergründe den WCAG-Kontrastanforderungen entsprechen. Hilft, die Lesbarkeit für alle Nutzer zu optimieren.
Online Prüfung
Analysiert Websites auf Mängel und gibt konkrete Verbesserungsvorschläge basierend auf WCAG-Standards.
Förderung durch Aktion Mensch
Eine barrierefreie Website kann gefördert werden! Aktion Mensch unterstützt gemeinnützige Organisationen finanziell bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im digitalen Raum.
Wie wir Sie unterstützen können
Wir helfen Ihnen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten – von der Analyse bis zur Umsetzung:
✅ Barrierefreiheits-Check Ihrer bestehenden Website
✅ Umsetzung nach WCAG 2.1 Standards
✅ Optimierung für Screenreader und alternative Navigation
✅ Beratung zu Fördermöglichkeiten durch Aktion Mensch
Lassen Sie uns gemeinsam eine barrierefreie digitale Zukunft gestalten!
📞 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.